Termine
Der seit dem 9.10.2009 vorliegende Landschaftsplan für den Auberg Mülheim sieht vor, ein generelles Hundeanleingebot für den gesamten Auberg vorzuschreiben. Anders als zugesagt, sollen die Hunde nicht nur in den Naturschutzgebieten an der Leine geführt werden, sondern auch ganzjährig in den Landschaftsschutzgebieten und auf den Wegen.
Wir haben eine offizielle Stellungnahme zum Landschaftsplan zusammen mit Euren Unterschriften Ende 2009 pünktlich bei der Stadt eingereicht.
Wir hoffen auf Erfolg.
Aktuelle Informationen und Termine der Stadt zur Landschaftsplanung und zum Verfahren findet Ihr hier:
zu den Unterlagen und Informationen »
Sollte wir mit unserer Stellungnahmen keinen Erfolg haben, bleibt uns noch die Möglichkeit ein Bürgerbegehren zu starten.
Mehr Informationen zum Mittel des Bürgerbegehrens bekommt Ihr auf der Website des Innenministeriums NRW
zu den Informationen über Bürgerbegehren in NRW »
Basis unseres Protests
Seit dem 09.10.2008 gibt es eine Vereinbarung über die zukünftige Nutzung des Aubergs mit Hunden. Gegen diese Vereinbarung widerspricht der seit nun vorliegende Landschaftsplan erheblich.
Zusammenfassung der Vereinbarung vom 09.10.2008:
- In den neu ausgewiesenen Naturschutzgebieten, ca. 30% der Fläche des Aubergs, gilt ganzjährig die Anleipflicht
- Die übrigen 70% der Fläche des Aubergs werden als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Dort dürfen die Hunde auf den Wiesen außerhalb der Brut und Setzzeit (von März bis Ende Juni) frei laufen.
- Auf den Wegen im Auberg dürfen die Hunde ganzjährig frei laufen.
- Zusätzlich wird eine eingezäunte Hundefreilauffläche in der Nähe des Parkplatz Eschenbruch eingerichtet, auf der die Hunde jederzeit frei toben dürfen.